Kosten und Erstattung

Die Osteopathie steht nicht im gesetzlichen Leistungskatalog, dass bedeutet das die Kosten für die Behandlung vom Patienten selbst getragen werden. Inzwischen wird die Osteopathie jedoch von vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen oder Versicherungen bezuschusst. 

 

Die Private Krankenversicherung übernimmt die Behandlung, wenn Sie die Leistungen der Heilpraktiker (GebüH) in Ihrem Versicherungsumfang eingeschlossen haben. Dies gilt für eine Vollversicherung sowie für eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Empfehlenswert ist es sich vor Beginn der Behandlung bei der jeweiligen Krankenkasse über die Höhe der Kostenerstattung für osteopathische Behandlungen zu informieren.


Sämtliche Bilder und Texte dieser Homepage unterliegen dem Urheberrecht und sind ohne meine ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht zu verwenden, kopieren, duplizieren etc. Zuwiderhandlung wird Strafrechtlich verfolgt.